Ihr Mobilitätsroller oder Elektrorollstuhl ist in der Regel in:
Mobilitätsroller und Elektrorollstühle der Klassen 2 und 3 können benutzt werden:
Mobilitätshilfen der Klasse 3 und Elektrorollstühle können ebenfalls verwendet werden auf der Straße. Sie müssen sie bei der DVLA registrieren.
Mobilitätsroller und Elektrorollstühle der Klassen 2 und 3 können nicht auf Radwegen benutzt werden.
Um am Straßenverkehr teilnehmen zu können, muss Ihr Fahrzeug ein elektrischer Rollstuhl oder ein Mobilitätsroller sein Klasse 3".
Das muss so sein:
Regeln für das Fahren im Straßenverkehr
Sie müssen folgen Die Straßenverkehrsordnung wenn Sie Ihren Scooter oder Elektrorollstuhl im Straßenverkehr benutzen.
Sie können nicht fahren:
Radfahrstreifen und Radwege
Radfahrstreifen unterscheiden sich von Radwegen.
Radwege sind auf die Straße gemalt und verlaufen dort, wo der normale Straßenverkehr (wie Autos) fährt. Sie können auf Radwegen nicht mit Mobilitätsrollern oder Elektrorollstühlen fahren.
Radwege sind durch Schranken oder Abstand von der Straße getrennt. Mobilitätsroller und Elektrorollstühle der Klassen 2 und 3 können auf Radwegen gefahren werden.
Zweispurige Autobahnen
Sie müssen ein gelbes Blinklicht benutzen, um sichtbar zu sein, wenn Sie einen Mobilitätsroller oder einen Elektrorollstuhl auf einer zweispurigen Straße benutzen. Vermeiden Sie die Benutzung von Schnellstraßen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von über 50 km/h.
Mobilitätsroller und Elektrorollstühle in "Klasse 3" oder nicht in einer Klasse muss bei der DVLA registriert sein.
Sie brauchen keine Kfz-Steuer zu zahlen, wenn Ihr Fahrzeug bei der DVLA als Mobilitätsroller oder Elektrorollstuhl registriert ist.
Je nach Gewicht müssen Sie auch Ihren Motorroller oder Elektrorollstuhl versichern.
Anmeldung eines neuen Scooters oder Elektrorollstuhls
In der Regel meldet der Händler einen nagelneuen Motorroller oder Elektrorollstuhl für Sie an.
Wenn der Händler dies nicht tut, können Sie das Fahrzeug selbst zulassen, indem Sie folgende Angaben machen Formular V55/MV.
Sie erhalten innerhalb von 4 Wochen nach dem Verkauf einen neuen Fahrzeugbrief (V5C) mit der Post.
Anmeldung eines gebrauchten Scooters oder Elektrorollstuhls
Ein gebrauchter Scooter oder Elektrorollstuhl sollte bereits beim Kauf angemeldet sein.
Prüfen Sie, ob es von einem der beiden Unternehmen registriert wurde:
Wenn es nicht zugelassen ist, können Sie das Fahrzeug selbst zulassen, indem Sie folgende Angaben machen Formular V55/MV.
Sie erhalten innerhalb von 6 Wochen nach dem Verkauf einen neuen Fahrzeugbrief (V5C) mit der Post.
Versicherung
Für einen Scooter oder Elektrorollstuhl der Klasse 2 oder 3 benötigen Sie keine Versicherung, obwohl sie empfohlen wird.
Eco Rider, Newmarket Business Centre, 341 Exning Road, Newmarket, Suffolk, CB8 0AT.
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